CS Zeugnisservice
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Schon Gewusst? Fragen zu Arbeitsrecht, Zeugnis und Bewerbung mit kurzen und verständlichen Antworten.


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01.06.2024

Was ist wenn ich mein Zeugnis verloren habe - habe ich Anspruch auf Zweitausstellung?

Grundsätzlich ja - aber nur unter der Voraussetzung, dass es für den ehemaligen Arbeitgeber nur einen geringen Aufwand bedeutet. Wenn das Zeugnis also in der Personalakte noch vorhanden ist und es nur ausgedruckt und unterzeichnet werden muss - dann hat der Arbeitnehmer bei Verlust des original Zeugnisses den rechtlichen Anspruch auf Neuausstellung.
Sollte jedoch die Personalakte nicht mehr vorhanden ein, weil z.B. die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, schaut es schlecht aus - der ehemalige Arbeitgeber muss dann kein neues Zeugnis schreiben.



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