Grundsätzlich ja - aber nur unter der Voraussetzung, dass es für den ehemaligen Arbeitgeber nur einen geringen Aufwand bedeutet. Wenn das Zeugnis also in der Personalakte noch vorhanden ist und es nur ausgedruckt und unterzeichnet werden muss - dann hat der Arbeitnehmer bei Verlust des original Zeugnisses den rechtlichen Anspruch auf Neuausstellung.
Sollte jedoch die Personalakte nicht mehr vorhanden ein, weil z.B. die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, schaut es schlecht aus - der ehemalige Arbeitgeber muss dann kein neues Zeugnis schreiben.
CS-Zeugnisservice - kontakt@cs-zeugnisservice.de - +49 176 70471688
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.